Wenn die beiden Teilflächen den gleichen Flächeninhalt haben sollen, dann sollte für das Integral von a bis b deiner Funktion gelten, dass es 0 ist.
Du musst also \( c \) so bestimmen, dass nach Berechnung des bestimmten Integrals der Wert 0 herauskommt.
[EDIT]
Oder du machst es in Abschnitten. Dann hast du deine Nullstelle, die von c abhängt einmal als obere Intervallgrenze und einmal als untere Intervallgrenze deiner Integrale. Also hättest du einmal das Integral von a bis zur Nullstelle und einmal das Integral von der Nullstelle bis b und diese beiden Integrale sollen gleich sein. Entsprechend hättest du nach Einsetzen deiner Grenzen wiederum eine Gleichung, die von c abhängt und die du Lösen musst.
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