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Hier muss man ein wenig aufpassen. Die Annuität ist die jährliche Zahlung, bestehend aus Zins und Tilgung, durch die ein Kreditbetrag zurückgezahlt wird.
Es gibt dabei zwei übliche Varianten.
1 Jährlich gleichbleibende Zahlungen. Weil die Annuität aus Zins und Tilgung besteht, wird er Tilgungsanteil während der Laufzeit größer, der Zinsanteil kleiner.
2. Jährlich gleichbleibende Tilgung. Daher ist der jährliche Zahlungsbetrag nicht konstant sondern ist Tilgung + Zinsbetrag, der während der Laufzeit sinkt.
Hier scheint Fall 2 relevant zu sein, denn wenn die Annuitäten konstant wären, also jedes Jahr gleich, müsste man nicht nach der Höhe am Ende des 8.Jahres fragen.Außerdem deutet der Begriff Ratentilgung auf Variante 2.
Für die Berechnung nach Variante 2 braucht man keinen Rentenbarwertfaktor oder Kapitawiedergewinnungsfaktor.
Ein Ansatz ist, wenn man die Restschuld \(S_n\) am Ende des Jahres n betrachtet :
\(S_0 =12000\) = Anfangsschuldbetrag.
\(S_1= S_0 + i*S_0 - A_1\) wobei i der Zinssatz ist(hier = 4,5%) und \(A_n\) die Annuität am Ende des Jahres n. Die Annuität setzt sich zusammen aus Zins auf die Schuld im Jahre n ( \(Z_n\) sowie die Tilgung am Ende des Jahres n (\(T_n)\). Hier ist \(T_n\) konstant für alle n also \(T_n =T\) ==> \(A_n = Z_n +T) \)
Daraus folgt für Jahr 1: \( S_1= S_0+i*S_0 -Z_n -T)\) ; mit \(Z_n = i*S_0 \text { ist die Annuität } A_n=i*S_0 +T. \) \(Z_n\) bedient die Jahreszinsen; T die Tilgung.
Man sieht dann , dass gelten muss : \(T={S_0 \over N}\) wobbei N die Laufzeit des Kredits ist (hier N=9).
Wenn man die Formel für \(S_2 , S_3; \) aufstellt erkennt man schnell die Gesetzmäßigkeiten und kann \(A_8\) berechnen.
Es gibt dabei zwei übliche Varianten.
1 Jährlich gleichbleibende Zahlungen. Weil die Annuität aus Zins und Tilgung besteht, wird er Tilgungsanteil während der Laufzeit größer, der Zinsanteil kleiner.
2. Jährlich gleichbleibende Tilgung. Daher ist der jährliche Zahlungsbetrag nicht konstant sondern ist Tilgung + Zinsbetrag, der während der Laufzeit sinkt.
Hier scheint Fall 2 relevant zu sein, denn wenn die Annuitäten konstant wären, also jedes Jahr gleich, müsste man nicht nach der Höhe am Ende des 8.Jahres fragen.Außerdem deutet der Begriff Ratentilgung auf Variante 2.
Für die Berechnung nach Variante 2 braucht man keinen Rentenbarwertfaktor oder Kapitawiedergewinnungsfaktor.
Ein Ansatz ist, wenn man die Restschuld \(S_n\) am Ende des Jahres n betrachtet :
\(S_0 =12000\) = Anfangsschuldbetrag.
\(S_1= S_0 + i*S_0 - A_1\) wobei i der Zinssatz ist(hier = 4,5%) und \(A_n\) die Annuität am Ende des Jahres n. Die Annuität setzt sich zusammen aus Zins auf die Schuld im Jahre n ( \(Z_n\) sowie die Tilgung am Ende des Jahres n (\(T_n)\). Hier ist \(T_n\) konstant für alle n also \(T_n =T\) ==> \(A_n = Z_n +T) \)
Daraus folgt für Jahr 1: \( S_1= S_0+i*S_0 -Z_n -T)\) ; mit \(Z_n = i*S_0 \text { ist die Annuität } A_n=i*S_0 +T. \) \(Z_n\) bedient die Jahreszinsen; T die Tilgung.
Man sieht dann , dass gelten muss : \(T={S_0 \over N}\) wobbei N die Laufzeit des Kredits ist (hier N=9).
Wenn man die Formel für \(S_2 , S_3; \) aufstellt erkennt man schnell die Gesetzmäßigkeiten und kann \(A_8\) berechnen.
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scotchwhisky
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