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Es muss sein \( n \in N \).
Induktionsannahme: : \(n^2 \ge n\)
Induktionsanfang n=1: \(1^2 \ge 1\)
Induktionsbehauptung : \((n+1)^2 = n^2+2n+1 \ge n+2n+1 =n+1 +2n \gt n+1\) q.e.d.
Induktionsannahme: : \(n^2 \ge n\)
Induktionsanfang n=1: \(1^2 \ge 1\)
Induktionsbehauptung : \((n+1)^2 = n^2+2n+1 \ge n+2n+1 =n+1 +2n \gt n+1\) q.e.d.
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scotchwhisky
Sonstiger Berufsstatus, Punkte: 12.68K
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Vielen Dank könntest du mir vielleicht noch kurz sagen was q.e.d bedeutet?
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anonyma2bfe
19.04.2021 um 22:31
Was zu beweisen war (quod erat demonstrandum)
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scotchwhisky
19.04.2021 um 22:34
q.e.d. schreibt man am Ende eines Beweises hin. Es steht für „quod erat demonstrandum“ und lässt sich als „Das, was zu beweisen war“ übersetzen. (Falls du es genau wissen willst: Es ist ein Gerundium der Notwendigkeit, was du am Imperfekt von esse und der KNG-Kongruenz vom quod und demonstrandum erkennst ^^ ... nun genug Latein :))
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derpi-te
19.04.2021 um 22:36
@derpi-te: Großes Latinum?
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scotchwhisky
19.04.2021 um 22:40
Sic est ;)
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derpi-te
19.04.2021 um 22:54
Was genau meinst du mit „ n^2/ge n“??
„ n hoch 2 geteilt durch ge n?“ ─ linablume 19.04.2021 um 19:48