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Genau richtig.
Alles wird auf den Zeitpunkt Vollendung des 60. Lebensjahres bezogen.
Die Zahlungen 24.000 am 61. Geburtstags werden mit 1/q abgezinst, am 62. Geburtstag mit \((1/q)^2\) abgezinst, usw bis zu 71 . Geburtstag mit \((1/q)^{11}\) abgezinst.
Die Summe der Beträge ergibt den Rentenbarwert.
Kurzum: Deine Formel stimmt.
Alles wird auf den Zeitpunkt Vollendung des 60. Lebensjahres bezogen.
Die Zahlungen 24.000 am 61. Geburtstags werden mit 1/q abgezinst, am 62. Geburtstag mit \((1/q)^2\) abgezinst, usw bis zu 71 . Geburtstag mit \((1/q)^{11}\) abgezinst.
Die Summe der Beträge ergibt den Rentenbarwert.
Kurzum: Deine Formel stimmt.
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scotchwhisky
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