Hey,
das folgt aus der Grenzwertdefinition über die \( \epsilon \) Umgebung. Für ein fixes \( \epsilon > 0 \) beliebig, existiert ja ein \( N_0 \) ab dem alle weiteren Folgenglieder in der Umgebung des Grenzwertes liegen. Also insbesondere auch die Folgenglieder \( k,l > N_0 \).
Also gilt für beide Folgenglieder, dass sie in der fixierten Umgebung des Grenzwertes liegen. Die Abschätzung mit der Dreiecksungleichung gilt dann allgemein. Aber weil jeder Abstand auf der rechten Seite eben kleiner als \( \epsilon \) ist, lässt sich die Differenz zwischen \( x_k \) und \( x_l \) eben mit \( 2\epsilon \) abschätzen und damit ist die Eigenschaft der Cauchy Folge erfüllt.
Hoffe das reicht als Erklärung.
VG
Stefan
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