zu a) Ertragsgesetzliche Kostenfunktion: da gibt es sehr komplizierte Beschreibungen:
Merke dir nur: Mehr Produktionsmenge ==> mehr Kosten.
mathematisch heißt das K(x) ist streng monoton wachsend oder auch K´(x) >0
zu b) Der Preis soll gleich der kurzfristigen Preisuntergrenze sein. Was heißt das? Es werden genau die variablen Kosten gedeckt.
Dann kannst du aus der Kostenfunktion den Verlust ablesen. Das sind genau die Fixkosten in der Periode (also 300 GE)
zu c) Betriebsminimum ist nach Definition die Menge, bei der die variablen Stückkosten minimal werden.
mathematisch: Formel für variable Stückkosten aufstellen und Minimum bestimmen also berechne \((\frac {K(x)} {x})´\)
Ausbringungsmenge im Betriebsminimum x=24.
Weil damit gerade die variablen Kosten gedeckt werden ist der Erlös genau der Betrag der variablen Kosten.
Eingesetzt in die Formel ergibt sich \(K_v(24) = \frac {24^3} {6} -8*24^2+133*24 = 888\) ==> Angebotspreis = \(\frac {888} {24} =37\) GE
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