Frage 1 ist damit beantwortet, nämlich: Die Rechnung muss bei "durchführen" über 4 Jahre gehen, und bei "nicht durchführen" über 8 Jahre.
Zur zweiten Frage: Den Rentenbarwertfaktor brauchst Du hier m.E. nicht. Der bezieht sich nur auf Rentenzahlungen, also auf gleichmäßige Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum. Diese Situation liegt hier nicht vor. Ich will nicht ausschließen, dass man den Rentenbarwertfaktor hier irgendwie sinnvoll einbringen kann, aber ich wüsste nicht wie.
In rot hast Du hier bereits, wenn ich das richtig sehe, mit dem Rentenbarwertfaktor gerechnet, aber ich denke, dass ist falsch, denn der Rentenbarwertfaktor bezieht sich auf 8 Jahre, der Faktor "10 Mio." davor aber sind Jahreseinnahmen, die man nur 4 Jahre erhält.
Die Aufgabe ist m.E. ein bisschen ungenau, denn der Zinssatz, mit dem ich abzinse, sollte der Guthabenzins einer risikoarmen Bankanlage sein, und nicht der Kreditzins. Über diese Nickeligkeit würde ich aber großzügig und schweigend hinwegsehen.
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