Investitionen - Kapitalwertverfahren

Aufrufe: 72     Aktiv: 05.11.2024 um 00:03

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Hallo,

ich habe 2 Fragen zu folgender Aufgabenstellung:

"Eine Unternehmung, die ein Ölfeld ausbeutet, erzielt jährliche Nettoeinnahmen von 5 Mio. €.
Die Vorräte reichen bei der gegenwärtigen Förderleistung für 8 Jahre.
Durch eine zusätzliche Investition könnte die Förderleistung verdoppelt werden. Die jährlichen Nettoeinnahmen betragen dann 10 Mio. €. Das erforderliche Investitionsvolumen von 6 Mio. € würde von einem Kreditgeber zu einem Zinssatz von 10 % zur Verfügung gestellt.

Lösungshinweis: Vergleichen Sie die Alternativen Durchführung/ Nichtdurchführung!
Beurteilen Sie diese Investition mit dem Kapitalwertverfahren!"


1. Frage: Es gibt bereits Unstimmigkeiten wenn es "Verdopplung der Förderleistung" heißt. Sind damit nun die angegebenen 8 Jahre oder 4 Jahre gemeint, weil das Ölfeld bei doppelter Arbeitsleistung auch doppelt so schnell ausgebeutet ist?

Bei Berechnung kommt man bei Nichtdurchführung der Investition logischerweise auf 40 Mio. € (5 Mio. x 8 Jahre).
Bei Durchführung der Investition mit 8 Jahren auf 47.349.261,97 €, mit 4 Jahren auf 25.698.654,46 €.

2. Frage: Muss der Rentenbarwertfaktor errechnet werden, um die Aufgabenstellung zu erfüllen?

Also:

K = - 6 Mio. + 10. Mio. x RTB (8 Jahre, 10 %) 5,335 = 47.350.000 € ??


Bisher habe ich die Aufgabe folgendermaßen gelöst:

C0 = - 6 Mio. + 10 Mio/ 1,1¹ + 10 Mio./ 1,1² + 10 Mio./ 1,1³ + 10 Mio./ 1,14 + ...+ 10 Mio./ 1,18 =
     
     = 47.349.261,97 €


Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!!







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Man muss hier beide Alternativen jeweils bis zur Erschöpfung des Ölfeldelang durchrechnen, und dabei alles mit 10% abzinsen, und dann die Kapitalwerte vergleichen.

Frage 1 ist damit beantwortet, nämlich: Die Rechnung muss bei "durchführen" über 4 Jahre gehen, und bei "nicht durchführen" über 8 Jahre.

Zur zweiten Frage: Den Rentenbarwertfaktor brauchst Du hier m.E. nicht. Der bezieht sich nur auf Rentenzahlungen, also auf gleichmäßige Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum. Diese Situation liegt hier nicht vor. Ich will nicht ausschließen, dass man den Rentenbarwertfaktor hier irgendwie sinnvoll einbringen kann, aber ich wüsste nicht wie.

In rot hast Du hier bereits, wenn ich das richtig sehe, mit dem Rentenbarwertfaktor gerechnet, aber ich denke, dass ist falsch, denn der Rentenbarwertfaktor bezieht sich auf 8 Jahre, der Faktor "10 Mio." davor aber sind Jahreseinnahmen, die man nur 4 Jahre erhält.

Die Aufgabe ist m.E. ein bisschen ungenau, denn der Zinssatz, mit dem ich abzinse, sollte der Guthabenzins einer risikoarmen Bankanlage sein, und nicht der Kreditzins. Über diese Nickeligkeit würde ich aber großzügig und schweigend hinwegsehen.
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