Hi, ich habe folgende Aufgabe:
Willi, ein Teilhaber eines Unternehmens, hat sich mit seinen Partnern zerstritten und will nun umgehend ausscheiden. Er hat noch als Teilhaber gemäß Gesellschaftervertrag Ansprüche auf 5 Dividendenzahlungen mit je 20000 €, zahlbar jährlich.
1. Er bekommt das Angebot einer Abfindungszahlung in Höhe von 88000 €. Bei welcher Zahlungsart (vorschüssig oder nachschüssig) wird er sich für die Abfindung entscheiden, wenn er als Basiszinssatz 5 Prozent p. a. annimmt?
Rechne ich nun das Endkapital der Dividendenzahlung aus erhalte ich vorschüssig: 116.942,17€ und nachschüssig 116.038,26€
Das Endkapital mit der Einmalzahlung beläuft sich vorschüssig auf: 113.727,28€ und nachschüssig auf 113.442,96€
Jeweils nach 5 Jahren
In meinen Augen macht die Einmalzahlung keinen Sinn oder verstehe ich die Aufgabe falsch bzw habe einen Rechenfehler ?
EDIT:
Ich habe meinen Rechenfehler gefunden:
Vorschüssig bei der Dividendenoption komme ich auf 20000*((1,05^5-1)/(1,05-1)) = 110.512,63
Nachschüssig: 1,05*20000*((1,05^5-1)/(1,05-1)) = 116.038,26
Bei der Einmalzahlung habe ich gerechnet: Nachschüssig: 88.000*1,05^4 = 106.964,55
Vorschüssig: 88.000*1,05^5 = 112.312,78
Somit würde sich die Dividendenauszahlung am meisten lohnen ? Oder habe ich wieder einen Denkfehler ?
Dann entscheidet er sich für die sofortige Abfindung - bei einer Inflationsrate von aktuell über 5% sowieso. Sparen lohnt sich nicht.
Im Ernst: Bei der Einmalzahlung gibt es keine nachschüssige Zahlung - wer wartet denn in dieser Situation ein Jahr? Und wenn, dann muss das auch verzinst werden mit 5%, dann kommt aber das gleiche heraus.
Zu vergleichen sind meiner Meinung nach die 112Tausen mit 110 bzw. 116. Dann ergibt auch die Frage Sinn. ─ joergwausw 24.09.2023 um 17:28