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Liebes Forum, 
ich bin über folgenden Artikel gestolpert:

Es geht darin um die Wahl der Nullhypothese, wenn man den Fehler 1. Art als folgeschweren Fehler vermeiden will.
Um den Fehler: "Die Rate der Nebenwirkungen ist eigentlich >10%, aber man denkt, sie wäre kleiner" gering halten zu wollen, muss H0: p>=0,1 und H1: p<0,1 gewählt werden.

So weit, so gut.

Was mir aber nicht ganz klar ist:
Als Zulassungsbehörde sollte ja die Vermutung (also das, was man stützen will) H1: p>0,1 sein. Weiter oben steht ja auch diese Belegung. Bei dieser Wahl ist der folgenschwere Fehler allerdings 2. Art und nicht sinnvoll nach oben hin abgrenzbar. Ok.
ABER: Warum sollte die Zulassungsbhörde den Test mit dem Design H0: p>=0,1 und H1: p<0,1 überhaupt durchführen? Was erhofft sie sich dadurch für einen möglichen Schluss?
Falls der Ablehnungsbereich für H0 bei einem Signifikanzniveau von 5% und n=100 z.B. bei [0;4] liegt, wird man zwar mit einer WSK von 0,0234 sagen können: Wir haben gegründeten Verdacht, dass tatsächlich gilt: p<0,1, wir lassen das Medikament zu.
Mit einer WSK von 0,9763 landet man aber im Nicht-Ablehnungsbereich von H0 und kann als Behörder ja irgendwie gar nichts wirklich schlussfolgern...
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Eine Idee, die ich noch habe:
Vielleicht ist es ja so, dass das Medikament der Firma in Realität sogar in deutlich weniger als 10% Nebenwirkungen hat. Darauf baut vielleicht die Behörde? Bei z.B. nur 3% landet man bei dem obigen Testdesign bereit mit einer WSK von 0,8179 im Bereich [0;4].
  ─   handfeger0 18.06.2024 um 08:15
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