Bei g und h kannst Du auch die gleiche Begründung verwenden. Ich würde noch ergänzen ".... hebbar in x=0 mit Funktionswert g(0)=1 (bzw. h(0)=0)".
Und diese Beispiele f,g,h sind sehr gut, weil da ohne Rechnung das Prinzip klar wird, und man es sich daher leicht merken kann.
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Dass keine Polstelle vorliegt, muss nicht heißen, dass die Definitionslücke hebbar ist. Es kann sich auch um eine wesentliche Singularität handeln. Beispiel: \(f(x)=e^{\frac{1}{x}} \).
Deshalb würde ich die Begründung für h auch so nicht durchgehen lassen.
Generell würde ich auch eher empfehlen, auf die Definitionen von hebbare Definitionslücke und Polstelle zurückzugreifen. Das erscheint mir sinnvoller als nur mit dem Kürzen zu argumentieren. ─ 42 10.04.2021 um 18:16
Für den Fall, dass N=0 und Z=0 sollen wir die Funktion umformen und kürzen bis eine neue Funktion entsteht und anhand dieser dann entscheiden, ob es sich um eine Polstelle oder eine hebbare Definitionslücke handelt. (wir arbeiten mit dem Mathebuch für die Kursstufe von Lambacher Schweizer -Baden-Württemberg)
Es wird dort auch an einem Beispiel erklärt, jedoch leider keine allgemeine Lösung geliefert. Ich habe es mir dann versucht mit dem Internet beizubringen und wiederholt gelesen, dass Definitionslücken, die sich rauskürzen lassen, als hebbare Definitionslücken bezeichnet werden.
Gibt es eine bessere Möglichkeit hebbare Definitionslücken zu erkennen und zu definieren? ─ leni0245 10.04.2021 um 20:14
─ leni0245 12.04.2021 um 08:57