Deine Argumentation funktioniert so leider nicht. Dass eine Überdeckung von K vereinigt bzw. geschnitten mit einer Überdeckung von L auch K∪L bzw. K∩L überdeckt, zeigt erstmal noch gar nichts. Du musst dir zu K∪L bzw. K∩L eine bliebige offene Überdeckung vorgeben und dann zeigen, dass sie eine endliche Teilüberdeckung besitzt.
Beispielsweise könnte man es so machen: Sei K∪L⊂∪i∈IUi eine offene Überdeckung. Dann sind auch K⊂∪i∈IUi und L⊂∪i∈IUi offene Überdeckungen und wegen der Kompaktheit von K und L existieren endliche Teilüberdeckungen K⊂∪nk=1Uik und L⊂∪ml=1Uil. Und somit besitzt dann die offene Überdeckung K∪L⊂∪i∈IUi die endliche Teilüberdeckung K∪L⊂(∪nk=1Uik)∪(∪ml=1Uil). Also ist K∪L kompakt.
Da wir uns hier aber im Rn befinden, können wir den Beweis auch ganz einfach mit dem Satz von Heine-Borel erbringen. Wenn K und L kompakt sind, dann sind sie beschränkt und abgeschlossen. Dann müssen aber auch K∪L und K∩L beschränkt und abgeschlossen sein, also auch kompakt.
Student, Punkte: 7.13K
─ henry_99 14.05.2020 um 18:04