Der entscheidende Punkt ist, wie oft, die Definition, die steht auch in Deinen Unterlagen.
$f$ ist diffbar in $0 \iff \frac{f(x)-f(0)}{x-0}$ konv. für $x\to 0$. In diesem Fall ist der Grenzwert (per Def.) $f'(0)$.
Angaben aus der Aufgabe einsetzen, ausrechnen (ein spezieller Konvergenzsatz ist hier nötig, den Du auch in Deinen Unterlagen findest), fertig.
Mit links- und rechtsseitigem Grenzwert hat man hier nichts zu tun.
Wenn man die Ableitung komplett bestimmt hat (also $f'(x)$ für $x\neq 0$ und $f'(0)$, schreibt man sie per Fallunterscheidung hin (also wie das $f$ auch angegeben ist) und prüft auf Stetigkeit.
Lehrer/Professor, Punkte: 32.95K