Da der Begriff "Rente" auftaucht ist anzunehmen, dass die Rückzahlungen in geichhohen Zahlungen stattfinden.
Vorgehen: Schritt 1: Du ermittelst den Rückzahlungsbetrag, der sich bei gleichbleibenden Raten ergeben würde.
Schritt 2: Mit diesem ermittelten Zahlungsbetrag kannst du die Restschuld nach 5 Jahren berechnen.Diese Restschuld ist dann mit 16
halbjährigen Zahlungen abzutragen.
Schritt 3: Da jetzt unterjährige Zahlungen anfallen und der Effektivzins 12% bleibt, musst du den Zinsfaktor anpassen
Schritt 4: Mit dem Restschuldbetrag, dem angepassten Zinsfaktor sowie Periodenzahl 16 berechnest du den neuen (konstanten) Rückzahlungsbetrag

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