Differenz bei Nebenkostenabrechnung zwischen Abrechnung nach Personenmonaten und der nach Quartalen
In einer Wohnung wohnen 2 Personen vom 1.1. bis 31.03. Dann zieht eine Person aus.
Die andere wohnt bis zum 31.12 alleine. Nun steht die Nebenkostenabrechnung an.
Berechnung mit Verteilschlüssel Personenmonate (PM)
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Person A = 12 PM
Person B = 3 PM
Anteil an Kosten für Person A sind 12/15 = 4/5 = 80%
Anteil an Kosten für Person B sind 3/15 = 1/5 = 20%
Alternative Berechnung nach kalendarischen Quartalen
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Die ersten 3 Monate = 1. Quartal haben Person A und B gemeinsam in der Wohnung gewohnt
Die folgenden 9 Monate = 3 Quartale hat Person A alleine gewohnt
Wenn man diesen Ansatz wählt,
hat Person A für 3 Quartale 100% Anteil an den Kosten = vom gesamten Kuchen 75%
und Person A und B für das 1. Quartal je 50% Anteil an den Kosten = jeweils die Hälfte vom verbleibenden 25% des Kuchens, sprich je 12,5%
Das bedeutet Person A hat 75% plus 12,5% = 87,5%
Das bedeutet Person B hat 12,5%
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Meine Annahme war, dass beide Ansätze das identische Ergebnis liefern.
Woher kommt die Differenz?
Welches ist die "korrekte" Lösung oder ist es ein Logik Thema?
Wenn die Nebenkosten aber von der Anzahl der Personen (Verursacherprinzip) abhängig sind, wie Wasser/Abwasser, und der Verbrauch und damit die Kosten pro Person entstehen, wird mit Personentagen oder - monaten gerechnet. ─ userbd4a6b 10.10.2022 um 09:35