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Hallo mikrokjaro0,
bei mathematischen Beweisen sind wir üblicherweise in der Situation, gewisse Voraussetzungen zu haben und eine Behauptung zeigen zu wollen.
Voraussetzungen könnten z.B. sein:
Sei $x$ eine reelle Zahl.
Es sei $x>0$.
Es gelte $x^2=4$.
Die Behauptung könnte z.B. sein:
Dann ist $x=2$.
Im Beweis können wir beliebig Schlussfolgerungen aus den Voraussetzungen (und bekannten Tatsachen) ziehen.
Das können z.B. (aber müssen nicht) Äquivalenzumformungen aus den Voraussetzungen sein.
Wir können verschiedene Arten von Schlussfolgerungen wild kombinieren, solange bei jeder einzelnen Schlussfolgerung klar ist, wie sie aus den Voraussetzungen/bekannten Tatsachen/schon bewiesenen Aussagen folgt.
(Natürlich bringt uns nicht jede dieser wilden Kombinationen dem Ziel näher, die Behauptung zu beweisen.)
Speziell bei Ungleichungen ist es keineswegs verboten, z.B. gegeben reelle Zahen $A, B, C$ so was wie $A>B<C$ hinzuschreiben, wenn dies aus den Voraussetzungen folgt..
Nur der Nutzen einer solchen Feststellung zum Beweis der Behauptung dürfte begrenzt sein.
Wenn wir hingegen sowas wie $A>B\ge C$ aus den Voraussetzungen folgern können, ermöglicht uns das, anschließend auf $A>C$ zu schließen.
Viele Grüße
Tobias
bei mathematischen Beweisen sind wir üblicherweise in der Situation, gewisse Voraussetzungen zu haben und eine Behauptung zeigen zu wollen.
Voraussetzungen könnten z.B. sein:
Sei $x$ eine reelle Zahl.
Es sei $x>0$.
Es gelte $x^2=4$.
Die Behauptung könnte z.B. sein:
Dann ist $x=2$.
Im Beweis können wir beliebig Schlussfolgerungen aus den Voraussetzungen (und bekannten Tatsachen) ziehen.
Das können z.B. (aber müssen nicht) Äquivalenzumformungen aus den Voraussetzungen sein.
Wir können verschiedene Arten von Schlussfolgerungen wild kombinieren, solange bei jeder einzelnen Schlussfolgerung klar ist, wie sie aus den Voraussetzungen/bekannten Tatsachen/schon bewiesenen Aussagen folgt.
(Natürlich bringt uns nicht jede dieser wilden Kombinationen dem Ziel näher, die Behauptung zu beweisen.)
Speziell bei Ungleichungen ist es keineswegs verboten, z.B. gegeben reelle Zahen $A, B, C$ so was wie $A>B<C$ hinzuschreiben, wenn dies aus den Voraussetzungen folgt..
Nur der Nutzen einer solchen Feststellung zum Beweis der Behauptung dürfte begrenzt sein.
Wenn wir hingegen sowas wie $A>B\ge C$ aus den Voraussetzungen folgern können, ermöglicht uns das, anschließend auf $A>C$ zu schließen.
Viele Grüße
Tobias
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tobit
Sonstiger Berufsstatus, Punkte: 300
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UNd was ist wenn ich dei Seite nach unten schätze, die das größer Zeichen auf sich zeigt? Wenn ich das so weit runter schätze (und das korrekt, dass es kleiner als die andere Seite wird, darf ich dann das Zeichen auch umdrehen? ─ mikrokjaro0 10.01.2022 um 23:35