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macht nur Sinn,wenn es sich um eine Betragsungleichung handelt, das ist aber weder aus der Überschrift noch aus der Notation erkennbar. ;)
die Voraussetzung im Fall 2 ist x<1; dann können ja Werte wie 2 oder 3 (beides kleiner 4) keine Lösung sein. Am besten macht man sich das mit einer Zahlengerade klar beide Bereiche einzeichnen; dort wo beides (BB und Lösungsanteil) übereinanderliegen, ist die "eigentliche" Lösung
die Voraussetzung im Fall 2 ist x<1; dann können ja Werte wie 2 oder 3 (beides kleiner 4) keine Lösung sein. Am besten macht man sich das mit einer Zahlengerade klar beide Bereiche einzeichnen; dort wo beides (BB und Lösungsanteil) übereinanderliegen, ist die "eigentliche" Lösung
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monimust
selbstständig, Punkte: 11.89K
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ok, gerade gesehen, wenigstens bei den hashtags steht es dabei ;)
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monimust
13.03.2021 um 15:11
Zeichne die Bereiche mal auf: \(x<1\land x<4=x<1\)
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gerdware
13.03.2021 um 18:04