Bei mir kam es noch nicht vor, dass ein Schüler nachgefragt hat. Für den Fall, dass jemand nachfragt, sage ich, dass man hier streng genommen die hinreichende Bedingung nachweisen muss, die Aufgaben aber so ausgelegt sind, dass eine solche Funktion eindeutig existiert und man daher auf das hinreichende Kriterium verzichtet. Alles andere liegt im Ermessen des Lehrers. Wenn dieser eine solche Prüfung eingeführt hat, sollte man sich auch danach richten.

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